“Es ist schon ein Witz: Das Arbeitsamt hat die Geschäfte eines Drogendealers mit 7200 € gefördert. Das Geld muss er mit dem Segen der Justiz nicht zurückbezahlen.”
HIER geht dieser mehr als seltsame Fall von “Arbeitsförderung” weiter. Das erinnert mich stark an die Geschichte, die vor drei Jahren durch den Blätterwald rauschte, als die Berliner Arbeitsagentur eine Kellnerin zur Annahme eines Jobs als Prostituierte zwingen wollte.
P.S.: Danke BG für deinen Hinweis per Mail!


Moin,
langt die TAZ?
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2004/12/18/a0077
Erschien am 18.12.2004
Grüße
Der Ungenannnte
Hallo. Also wenn die Angaben so stimmen, dann ist das imo völlig korrekt. Das Geschäft mit den Psylocibes war zur Zeit des Antrags nicht verboten, der Antrag wurde korrekt eingebracht und bewilligt – damals hätte man Vorbehalte anbringen müssen.
Ich fände es viel erschreckender, wenn Menschen bestraft würden, für etwas, was zur Tatzeit legal war, dann aber geändert wurde. Ich hoffe, es ist klar, was ich damit ausdrücken will.
gruss. luky
Interessehalber: Hast du noch einen Link zu einer Originalquelle mit der Geschichte der Kellnerin? Wäre ja ein starkes Stück (wenn auch wenig überraschend).