Aphorismus #480

Wir indes erleben, wie der konservative Klassenkampf von oben total geworden ist, ökonomisch genauso wie mental. Er hat Werte zertrümmert, radikaler, als es die Linke je vermocht hätte. Er hat ein kaltschnäuziges System geschaffen, das dem abgehängten Rest der Gesellschaft nach unten zuruft: Strengt euch gefälligst an.

Man mag es kaum glauben, aber diese phänomenale Erkenntnis hat Matthias Matussek in dem SPON-Artikel „Wie ich aus Versehen ein Linker wurde„. Sollte es doch so etwas wie „Erleuchtung“ geben?

Arbeitsrecht nach Gutsherrenart

CDU will ins 19. Jahrhundert

Bevor alle wieder alles ins Nirwana der Vergesslichkeit verschwinden lassen, lohnt sich ein Blick zurück auf den CDU-Parteitag vor zwei Wochen. Endlich solle wieder „Gerechtigkeit“ einkehren, hieß es. Der Begriff „Flexibilisierung“ wurde bewusst vermieden. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verkündete gar das Ende des neoliberalen Ausflugs. Dem könnten allerdings Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schnell auf den Leim gehen, wie sich herausstellt….

So beginnt ein unbedingt lesenswerter Artikel darüber, dass der neoliberale „Reform“-Wahnsinn- befeuert aus Gütersloh- nach dem Willen des Kanzlerinnenwahlvereins weitergehen soll: alle Rechte für das Kapital, keine für die Arbeitssklaven. Wäre ja zu schön, wenn die Regierenden irgendetwas aus der Krise des Kapitalismus lernen würden.


Strafanzeige gegen ARGE-Mitarbeiter – Endlich!

Hartz IV – Betroffene aus Hagen stellen Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Verantwortliche bei Stadt und ARGE

Im Fokus steht die  Nicht-Zahlung/ Nicht-Bewilligung  der angemessenen, tatsächlichen Heizkosten gemäß § 22 SGB II.

Hagener Erwerbslose haben Strafanzeige gegen

- Herrn Peter Demnitz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen;

- Herrn Dr. Christian Schmidt, Sozialdezernent und 1. Beigeordneter der Stadt Hagen;

- Herrn Gerd Steuber, Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales der Stadt Hagen;

- Herrn Hans-G. Rumberg, Geschäftsführer der ARGE Hagen von 2005 bis April 2008;

- Frau Küper, Interimsleiterin der ARGE Hagen von April bis Juli 2008;

- Frau Eva-Maria Kaus-Köster, seit Juli 2008 Geschäftsführerin der ARGE Hagen;

- und namentlich nicht benannte weitere Verantwortliche der Stadt und ARGE Hagen gestellt. Wir dokumentieren die Anzeige nachstehend:

heizung

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An die Staatsanwaltschaft Hagen                                                                                              Hagen, 31.10.2008
Lenzmannstraße 16 – 22
58095 Hagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten die Unterzeichner

Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und möglicherweise anderer strafrechtlich relevanter Handlungen

gegen
- Herrn Peter Demnitz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen;
- Herrn Dr. Christian Schmidt, Sozialdezernent und 1. Beigeordneter der Stadt Hagen;
- Herrn Gerd Steuber, Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales der Stadt Hagen;
- Herrn Hans-G. Rumberg, Geschäftsführer der ARGE Hagen von 2005 bis April 2008;
- Frau Küper, Interimsleiterin der ARGE Hagen von April bis Juli 2008;
- Frau Eva-Maria Kaus-Köster, seit Juli 2008 Geschäftsführerin der ARGE Hagen;
- und namentlich nicht benannte weitere Verantwortliche der Stadt und ARGE Hagen.

wegen Nicht-Zahlung/ Nicht-Bewilligung  der angemessenen, tatsächlichen Heizkosten gemäß § 22 SGB II.

Begründung

Die Stadt und ARGE Hagen haben von 2005 bis heute den Beziehern von ALG II und Grundsicherung die Heizkosten anhand der „für die Stadt Hagen festgelegten wirtschaftlichen Heizkostenwerte“, also pauschaliert bewilligt. Für die Festsetzung einer Heizkosten – Pauschale fehlt den SGB II/ SGB XII – Leistungsträgern aber eine Rechtsgrundlage. Die Festsetzung einer Pauschale ist daher rechtswidrig (siehe auch BSG Urteil vom 07.11.2006, – B 7b AS 18/06 R -). (Anlage 1). Auch die Bundesregierung hält die Pauschalierung der Heizkosten ohne Einzelfallprüfung für rechtswidrig, wie die Antwort auf die Anfrage einiger Bundestagsabgeordneter zeigt. (Anlage 2)  Obwohl betroffene ALG II – und Grundsicherungsempfänger seit 2005 Widersprüche gegen die pauschalierte Erstattung der Heizkosten bei der ARGE Hagen einreichten und die Rechtswidrigkeit der Praxis der Stadt aufzeigten, geht diese bis heute weiter.

Im Einzelnen
Die ARGE Hagen erhielt im Jahr 2005 bereits gegen erste Bewilligungsbescheide nach SGB II Widersprüche gegen die pauschalierte Erstattung von Heizkosten. Beim zuständigen Sozialgericht in Dortmund gingen im gleichen Jahr die ersten Klagen gegen die Hagener ARGE in dieser Angelegenheit ein. Unter Berufung auf § 22 SGB II klagten Hagener, dass die Heizkosten nicht in der tatsächlich anfallenden Höhe bezahlt wurden.
Auch der Rat der Stadt Hagen wurde bereits im Jahr 2005 in seiner Gesamtheit in mehreren Bürgerfragestunden von Hartz IV-Betroffenen damit konfrontiert, dass die pauschalierte Erstattung der Heizkosten in Hagen nicht ihre angemessenen, tatsächlich anfallenden Heizkosten deckt. Es wurde immer wieder nachgefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die Hagener Pauschale  beschlossen worden sei, wobei immer wieder betont wurde, dass diese Praxis der Stadt dem § 22 SGB II zuwiderläuft.
Bis in den Sommer 2008 beharrte die Stadt, namentlich Oberbürgermeister Herr Demnitz und Sozialdezernent Herr Dr. Schmidt, darauf, die von ihr praktizierte pauschalierte Berechnung der Heizkosten – Einzelfallprüfung findet nicht statt – sei rechtens, obwohl die herrschende Rechtssprechung längst das Gegenteil besagte.
Die ARGE lehnte seit 2005 Jahr um Jahr ungezählte Anträge von Hagener BürgerInnen auf Erstattung der angemessenen, tatsächlichen Heizkosten unter Hinweis auf „die für die Stadt Hagen festgelegten wirtschaftlichen Heizkostenwerte“ ab. Im März 2007 reagierte die ARGE Hagen z. B. folgendermaßen:  „Wie bereits mündlich ausgeführt, teile ich Ihnen im Nachgang zu dem Ablehnungsbescheid ergänzend auch in der Schriftform mit, dass für die ARGE die von der Stadt Hagen festgelegten Heizkostenpauschalen für die Prüfung der Angemessenheit maßgeblich sind. Möglicherweise anderslautende Einstufungen der Angemessenheit durch die mark-e binden mich nicht. Auch gerichtliche Urteile in Einzelfällen sind solange nicht relevant, als dadurch nicht die Stadt Hagen ihre generelle Auffassung und Weisungslage ändert. Da die von Ihnen angesprochenen Urteile nicht in Ihrem eigenen Einzelfall ergangen sind, sind diese demnach für Sie auch nicht relevant.“ (Anlage 3)
Exemplarisch formuliert hier eine Mitarbeiterin der Hagener ARGE selbst die Praxis ihrer Behörde: einschlägige Gerichtsurteile betrachtet sie als „nicht relevant“, bekennt sich offen zur Rechtsbeugung und scheut sich nicht, damit die Nichterstattung der vollen Heizkosten des Betroffenen zu begründen.
Im Sommer 2008 war aber schließlich eine Umorientierung der Stadtoberen zu bemerken. Öffentlich wurde sie anlässlich einer Anfrage der Ratsfraktion von „Bündnis 90 die Grünen“ (Anlage 4) – initiiert von einem Mitunterzeichner dieser Anzeige – an die Stadtverwaltung. Am 31. Juli 2008 veröffentlichte das Internetportal der WAZ „Der Westen“: „Stadt muss mehr Heizgeld zahlen. Hartz IV-Empfänger dürfen darauf hoffen, dass ihnen in Hagen zukünftig die tatsächlichen Heizkosten erstattet werden. Auf die Stadt kommen damit Mehrkosten in Höhe von mindestens 1,1 Mio. pro Jahr zu. Das jedenfalls schätzt Sozialdezernent Dr. Christian Schmidt. Sollte die Stadt rückwirkend zahlen müssen, könne die Summe sogar auf 3 bis 4 Mio. € anwachsen. Vor dem Hintergrund aktueller Rechtssprechung, die eine pauschale Erstattung wie in Hagen als unrechtmäßig bezeichnet, haben die Hagener Grünen gestern eine Anfrage mit Beschlussvorschlag an die Sozialausschussvorsitzende Dorothee Machatschek gestellt. Sie soll das Thema in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung aufnehmen. Die pauschalierte Auszahlung der Heizkostenerstattung war in den letzten zwei Jahren immer wieder Gegenstand der Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt. betroffene „Hartz IV“-empfänger hatten immer wieder angezweifelt, dass das Hagener Verfahren rechtmäßig sei. Etliche Gerichtsentscheidungen bestätigten diese Auffassung. Wird das Verfahren geändert, käme auf die Stadt neben erheblichen Zahlungen auch ein enormer bürokratischer Aufwand zu. „Wir werden dann individuell prüfen, auch, ob die Wohnungen dem heutigen Standard entsprechend gegen Wärmeverluste gedämmt sind“, so Schmidt.“ (Anlage 5)

Danach teilte die gegenwärtige Geschäftsführerin der Hagener ARGE, Frau Kaus-Köster, in einem undatierten Schreiben vom September 2008 (Anlage 6) einem Betroffenen mit, dass „sich nunmehr die Stadt Hagen der sich durch die Rechtsprechung ergebenden Auffassung zu § 22 SGB II anschließt, dass die tatsächlich vom Antragsteller zu leistenden Heizkosten bei der Berechnung der Leistungen zu berücksichtigen sind, soweit nicht die Behörde die Unangemessenheit belegen kann.“ Was expressis verbis besagt, dass die Heizkosten in voller Höhe übernommen werden, wenn kein Beleg für Unangemessenheit vorliegt. Frau Kaus-Köster fährt fort, dass „insbesondere die Problematik der Feststellung der „Unangemessenheit“ noch nicht abschließend geklärt“ ist, womit sie bestätigt, dass der Behörde kein Beleg für die Unangemessenheit der Heizkosten vorliegt. Doch statt daraufhin den Sinneswandel der Stadt Hagen umzusetzen und die sofortige Erstattung der vollen Heizkosten anzuordnen, teilt Frau Kaus-Köster mit, dass aufgrund der nicht abgeschlossenen Klärung der Angelegenheit „momentan auch noch keine Neuberechnungen für die Zukunft erfolgen können. Ich bedauere, dass derzeit noch keine konkreteren Angaben möglich sind. Sie erhalten in dieser  Sache zu gegebener Zeit weitere Nachricht.“
Frau Kaus-Köster entscheidet also auf eigene Faust auf Fortsetzung der seit 2005 andauernden Rechtsbeugung.
Die Unterzeichner bitten die Staatsanwaltschaft, die inzwischen über dreieinhalb Jahre andauernde Unrechtmäßigkeit dieses Tuns festzustellen und die beklagten Verantwortlichen der Stadt und ARGE Hagen zur Rechenschaft zu ziehen.

Gefunden haben ich diesen Artikel bei: http://www.scharf-links.de

Er steht unter der deutschen Creative Commons Lizenz. Weiteres zur Verwendung an anderer Stelle findet sich im Impressum auf scharf-links.de

Veröffentlicht in:  on Freitag, 28. November 2008 at 23:59 Kommentare (1)
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Aphorismus #147

Leute, die mit großem Stil Pleite machen, hungern niemals. Nur der arme Schlucker, dem ein halber Dollar fehlt, muss den Gürtel enger schnallen.

Robert A. Heinlein (1907 – 1988): Die Leben des Lazarus Long (Time Enough for Love)- Aus den Tagebüchern des Lazarus Long. Weitere Aphorismen von Heinlein habe ich hier.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass genau dies derzeit geschieht. Unter dem Vorwand die Weltwirtschaft retten und die Finanzkrise in den Griff bekommen zu wollen, erhalten genau die Leute, die das Desaster zu verantworten haben, Milliarden in ihren nie satten Rendite-Rachen geworfen. Und der arme Schlucker? Wetten, wenn die Arbeitslosenzahlen wieder steigen, wird Hartz IV abgesenkt?!

Veröffentlicht in:  on Mittwoch, 15. Oktober 2008 at 00:01 Kommentar schreiben
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Was tun? – Part 1

Eine wütende Analyse

Was tun? So hat schon Lenin 1901/1902 gefragt. Damals ging es um den Fortgang der russischen Sozialisten, als diese an einen Wendepunkt in ihrem Verhältnis zum zaristischen Russland angelangt waren: Hoffnung auf einen Wandel durch sozialdemokratische Reformen, oder totale Konfrontation und sich daraus ergebende Revolution. Die russischen Sozialisten spalteten sich 1903 darüber. Siegen sollten später Lenins Bolschewiki. Ich will nicht schön reden, was schließlich aus der KPdSU spätestens unter Stalin wurde, wie sie zum Beifalls- und Zustimmungsverein für die Vorgaben des ZK  wurde, wie aus der Diktatur des Proletariats eine ganz profane Diktatur wurde.

Aber auch der sozialdemokratische Weg, Staat und Kapital zu „Reförmchen“ und Zugeständnissen zu bewegen, war ein wiederholtes Scheitern an den eigenen Ansprüchen und ein Verrat an den sozialistischen Idee, die Patin an ihrer Wiege war. Die Liste der Versäumnisse, Fehleinschätzungen und Kollaborationen mit dem Kapital ist lange, viel zu lange, als dass man es ihr nachsehen könnte. Das „Mehr Demokratie wagen“ unter Brandt war nur ein kurzes Aufblühen, dem die Politik des ehemaligen Wehrmachtsoffiziers Helmut Schmidt folgte.

Seiten: 1 2 3 4 5

Das Schlagwort als Waffe in den Medien

Als Waffe nicht nur der Beteiligten am politischen Diskurs, sondern immer mehr auch verwendet von den Journalisten, die doch eigentlich dahinter schauen sollten, statt unkritisch mit einzuhacken am liebsten gegen Links, ja schier ausschließlich gegen Links. Die gern selbst gepriesene Neutralität ist längst aufgegeben. „Wir brauchen offensichtlich keinen Berlusconi in Deutschland. Wir haben ihn schon: Die meisten Medien schaffen die Vereinheitlichung der Meinungsmache auch ohne den Monopoleigentümer. Beachtlich.“

So geschehen z.B. gestern in dem Interview der BamS mit dem Altkanzler Schmidt. Nicht nur er haute dabei mit Schlagworten kräftig um sich (inklusive Nazi-Vergleich, der gerne benutzt wird, wenn es keine echten Argumente mehr gibt), sondern auch in der anschließenden Berichterstattung geschah dies:

  • Schon lange ist Lafontaine grundsätzlich ein Populist.Wer beschließt eigentlich, wer ein Populist ist und wer nicht? Lafontaine, der gegen die Agenda 2010 ist, ist einer. Merkel, die verkündet, der Aufschwung sei bei den Menschen angekommen, was nachweislich NICHT stimmt, jedoch nicht!
  • Lafontaines Ideen sind definitiv nicht finanzierbar. Stimmt, aber nur wenn man weiterhin ausschließlich die unten schröpft, um denen oben zu geben. Wenn man es anders herum probiert, klappt es jedoch prima! Aber das wollen, die oben nicht, und denen gehören die Medien, also sind Lafontaines Ideen grundsätzlich schlecht und nie finanzierbar. So einfach ist die Welt!
  • Damit Deutschland nach vorne kommt, braucht es stattdessen noch mehr Reformen. Das Allheilmittel für alles und jedes. Jedoch NIE mit einem nachprüfbaren Beleg, dass sie tatsächlich bringen, was versprochen wird.
  • So ist die Agenda 2010 grundsätzlich ohne Alternativen. Wenn man keine Alternativen gelten lässt, stimmt das auch. Aber das ist reine Definitionssache. Ausprobiert wird es nicht, soll es auch nicht. Dieses Scheinargument dient lediglich als Schlagwort um die Gegner mundtot zu machen.

Das alles sind keine Wahlkampfparolen der CDU/CSU und der SPD, sondern als „Meldungen“ verkaufte Meinungsmache in den privaten wie öffentlich-rechtlichen Medien. Wer darauf achtet, wird feststellen, wie sehr dies stimmt. Leider.

Werner Müller hat in den Nachdenkseiten wirklich Nachdenkenswertes dazu geschrieben, auf das ich gerne verlinke. (Das Berlusconi-Zitat oben stammt auch aus diesem Artikel.)

Aphorismus #110

Wollt ihr das Volk bessern, so gebt ihm statt Deklamationen gegen die Sünde bessere Speisen.

Ludwig Feuerbach (1804 – 1872), Die Naturwissenschaft und die Revolution (1850)

Heute müsste man noch ergänzen: Auch Deklamationen gegen das „faule Hartz IV-Pack“ bewirken nichts. Mehr Geld jedoch schon! Aber wahrscheinlich müssen dies unsere Politiker auf die schmerzhafte Art zu spüren bekommen. Sie sind weit weniger lernfähig als die, die sie so verachten!

Die Sarazzins der Wissenschaft: Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro ausreichend

„Zwei Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler halten einen Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro für ausreichend, d.h. nur rund ein Drittel der bisherigen Höhe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am Mittwoch auf der Internetseite der Technischen Universität Chemnitz veröffentlicht wurde. Maßstab für die Berechnung dieser „Wirtschaftswissenschaftler“ sind die einkommensmäßig unteren 20% der deutschen Haushalte, diese geben angeblich für Essen, Kleidung, Kommunikation, Reisen etc. knapp 500 Euro pro Monat und Person (Single-Haushalt) aus. Die Logik dieser „Studie“: Ist erst einmal das untere Fünftel der Gesellschaft arm genug, dann kann man auch Ärmsten der Armen noch ärmer machen oder anders gesagt: In den Elendsvierteln der Welt ist schon derjenige nicht arm, der eine handvoll Reis und einen Schluck Wasser hat.“

Dieser lesenswerte Artikel aus den Nachdenkseiten geht hier weiter.

Veröffentlicht in:  on Donnerstag, 4. September 2008 at 21:03 Kommentar schreiben
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Arbeitsagentur sponsert Drogendealer

„Es ist schon ein Witz: Das Arbeitsamt hat die Geschäfte eines Drogendealers mit 7200 € gefördert. Das Geld muss er mit dem Segen der Justiz nicht zurückbezahlen.“

HIER geht dieser mehr als seltsame Fall von „Arbeitsförderung“ weiter. Das erinnert mich stark an die Geschichte, die vor drei Jahren durch den Blätterwald rauschte, als die Berliner Arbeitsagentur eine Kellnerin zur Annahme eines Jobs als Prostituierte zwingen wollte.

P.S.: Danke BG für deinen Hinweis per Mail!

Veröffentlicht in:  on Montag, 18. August 2008 at 12:00 Kommentare (3)
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Neues aus einem Tollhaus namens Hartz IV

Zwangsvollstreckung gegen JobCenter – Gericht ermöglicht Hartz IV Berechtigtem Pfändung des Behördenkontos

So lautet die Überschrift eines schier unglaublichen Vorfalls, der sich einreiht in die endlose Liste von Behördenwillkür und staatlich sanktioniertem Unrecht.

Hier geht es weiter ….

Veröffentlicht in:  on Sonntag, 13. Juli 2008 at 19:36 Kommentar schreiben
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